Chip, Chip, Hurra!
Sollten Sie die Überschrift über meinem heutigen Besinnungsaufsatz irgendwie bescheuert finden, so befinden Sie sich in bester Gesellschaft. Doch, ehrlich: Ich finde diese Überschrift auch voll bekloppt.
Warum? Nun wohl: Zum Einen ist der inhärente Wortwitz derart banal, dass selbst jene „Comedians“, die sich ihre Pointen regelmäßig bei Schandmännchen abholen, diesen wohl als unter ihrem Niveau abqualifizieren werden (Sorry, Leute). Zum Anderen werden etliche unter Ihnen vermuten, dass man mit diesem Sprüchlein seit Mitte der 80er Jahre (des 20. Jahrhunderts) keinen Hering mehr vom Teller ziehen kann: Herzlichen Glückwunsch – Sie haben sich damit zum Zeugen des (vorigen) Jahrhunderts qualifiziert!
Dennoch – wenn ich das zu meiner Verteidigung einwerfen darf – halte ich diese Überschrift keinesfalls für deplatziert oder gar unwürdig, sondern habe sie vielmehr mit Bedacht gewählt. Schließlich geht es in den folgenden Zeilen um eine Idee, die kaum minder banal, altmodisch oder deplatziert sein dürfte.
Wie Sie – zweifellos – bereits richtig vermuten, geht’s um die Chipkarte, mit der unsere Arbeitsulla von der Leyen die Kinder aus Hartz-IV-Familien ausstatten möchte, damit sie mit dieser Nachhilfe, Musikunterricht oder mehr so allgemein belehrende Museumsbesuche bezahlen können.
Zuvor kurz die Sachlage: Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung den klaren Auftrag erteilt, die Bedarfssätze für Kinder aus Hartz-IV-Familien zu überprüfen und diese sofern erforderlich anzupassen. Da sich die Bundesregierung als solche nicht imstande sah, landete der Job auf dem Schreibtisch der zuständigen Ministerin – und das ist nun mal Ursula von der Leyen. Sie verfügt als Arbeitsministerin zwar über den größten Einzeletat im Bundeshaushalt, kann ihr Geld aber dennoch nicht selber drucken und ist insofern auf die tätige Unterstützung von Finanzwolli Schäuble angewiesen. Und der rückt nix raus.
Also bedurfte unsere Arbeitsulla einer Lösung, die möglichst zum Nulltarif zu haben ist (schließlich wird sie ihre Karriere kaum im Arbeitsministerium beenden wollen) und dennoch irgendwie was hermacht. So ersann Sie die Chipkarte. Grundsätzliche Idee: Die staatliche Unterstützung soll Kindern von Hartz-IV-Empfängern dergestalt zugute kommen, dass es deren Eltern nicht – wie etwa beim Kindergeld – möglich ist, die Kohle in Bier, Zigaretten und Pre-Paid-Mobilfunkverträge umzusetzen. Stattdessen sollen die Kiddies selbst in die Lage versetzt werden, Nachhilfe, Sportverein oder Musikkurs mittels dieser Chipkarte selbst zu bezahlen. Ein Sixpack an der Tanke oder ein Päckchen Fluppen lassen sich damit nun mal nicht bezahlen.
Dass die Kinder aus Hartz-IV-Familien damit besser markiert werden, als jeder Zugvogel von irgendeiner ornithologischen Forschungs-Institution, muss ich hier nicht eigens ausführen. Das wird mir die CSU (in Gestalt von Bayerns Sozialchristine Haderthauer (wahrscheinlich tatkräftig unterstützt von CDU-Familienkristina Schröder)) in den kommenden Wochen großzügig abnehmen. Dankeschön.
Was mich eigentlich viel mehr interessiert, ist die Frage, wie ernst der Vorschlag von Frau von der Leyen eigentlich gemeint ist (die ideologische Debatte überlasse ich gern den Haderthauers und Schröders dieser Welt – sollte Ihnen das nicht ausreichen: Fragen Sie doch mal nen Hauptschullehrer).
Nehmen wir erstmal die Chipkarte selbst – und suchen wir uns ein passendes Beispiel: Seit knapp zehn Jahren gibt es Bestrebungen, im Gesundheitssystem die Gesundheitskarte einzuführen. Glaubwürdige Case-Studies, die belegen, dass sowohl die technische Seite des System zuverlässig funktioniert, wie auch dass die Gesundheitskarte für mehr Transparenz und damit auch mehr Effizienz sorgt, liegen vor. Dennoch ist es in den zurückliegenden Jahren keinem rot-grün, noch schwarz rot oder rot-gelb gefärbten Gesundheitsminister gelungen, diese Chipkarte einzuführen.
Dabei wäre das im deutschen Gesundheitssystem eine vergleichsweise einfache Nummer: Die Leistungsträger (Ärzte, Krankenhäuser etc.) sind ebenso bekannt wie die Leistungsempfänger (Krankenversicherte); die Verteilung der eingehenden und ausgehenden Gelder ist längst organisiert (über kassenärztliche Vereinigungen) und auch für die Kosten der erbrachten / eingeforderten Leistungen gibt es verbindliche Absprachen (GOÄ etc.).
Für die geplanten Anwendungsgebiete der Chipkarte für Kinder aus Hartz-IV-Familien ist nichts dergleichen vorhanden: Zwar lassen sich die Leistungsempfänger anhand der von den Arbeitsagenturen geführten Listen womöglich identifizieren – was aber ist mit den Leistungsträgern? Ein Turnverein klassischen Musters dürfte kein großes Problem darstellen. Was aber ist mit einer Sportschule, die Kick-Boxen oder Kendo lehrt? Auch ein herkömmliches Nachhilfe-Institut wird einigermaßen leicht identifizierbar sein. Was aber, wenn die ortsansässige Moschee (mit möglicherweise islamistischem Hintergrund) oder die ortsansässige Synagoge (mit möglicherweise zionistischem Hintergrund) nebenbei auch Hausaufgaben-Betreuung anbieten (und ersparen Sie mir bitte die Anmerkungen über katholische Zeltlager)?
Und was ist mit dem Musikunterricht auf Chipkarte? Möchten Sie wirklich, dass Ihre Steuergelder ausgegeben werden, damit Ihr Nachbarskind Alphornblasen, Dudelsackspielen oder Cello lernt?
Kommen wir zum nächsten Dollpunkt: den Leistungsträgern. Seit ich zur Schule gegangen bin und anschließend studiert habe, sind etliche Jahre verflossen, so dass ich heute gern erzählen kann, dass ich mir diverse Eskapaden während meiner Schul- und Studienjahre nur gönnen konnte, weil ich – neben Schule und Studium – ausgiebig Nachhilfeunterricht erteilte. Die meisten meiner Zöglinge konnten nach wenigen Monaten akzeptable Noten vorweisen, insofern hab ich also kein Problem. Ein Problem hätte ich aber sehr wohl gehabt, wenn ich mir meine Nachhilfe-Dienste per Chip-Karte hätte entsolden lassen müssen: Umsatzsteuer, Einkommensteuer-Vorauszahlungen, möglicherweise Gewerbesteuer? Die Eskapaden meiner Jugendjahre hätten verdammt ärmlich ausfallen müssen.
Aber das ist nur ein (theoretisches) Einzelschicksal. Bleiben wir lieber bei der allgemeinen Idee: Was die Frau von der Leyen braucht, sind Nachhilfelehrer, Musikschulen, Sportvereine, die ihre Chipkarte als Zahlungsmittel akzeptieren. Aus dem oben geschilderten (theoretischen) Einzelschicksal mögen Sie ermessen, dass ein großer Teil der tatsächlichen Leistungsträger kaum bereit sein dürfte, die von der Arbeitsulla angebotene Währung überhaupt zu akzeptieren.
Um nichts anderes geht es nämlich: Mit ihrer Chipkarte will die Frau von der Leyen eine neue Währung einführen. Haben Sie mal versucht, Ihre Tageszeitung, Ihre Zigaretten, oder Ihr Feierabend-Bierchen mit Kauri-Muscheln zu bezahlen? Ich auch nicht. Dennoch bin ich mir sicher: Selbst wenn der König von Tonga persönlich neben Ihnen stünde und dem Zeitungs-, Zigaretten-, oder Bierverkäufer per Handschlag versichern würde, dass hinter Ihren Kauri-Muscheln der gesamte Goldschatz seines Inselreiches stünde, hätten Sie doch einige Probleme, Ihre Zeitung, Ihre Kippen oder Ihr Bier mit Kauri-Muscheln zu bezahlen.
Was lernen wir also? Eine Währung kann nur funktionieren wenn sie a) gedeckt ist (und sei es mit neuen Staatsschulden) und b) tatsächlich akzeptiert wird. Ob die Chipkarten-Währung der Frau von der Leyen also funktioniert, ist mehr als fraglich.
Und was vermuten wir also? Tja…: Zunächst mal vermute ich, dass die Frau von der Leyen nicht völlig blöde ist und zudem noch den einen oder anderen Berater an ihrer Seite weiß. Folglich dürfen wir wohl davon ausgehen, dass die wackere Dame ihren Chipkarten-Vorschlag nicht in die Welt gesetzt hat, weil sie nicht selbst auf die obenstehenden Überlegungen gekommen (oder gekommen worden) ist.
So gesehen, können wir nur unterstellen, dass sie diesen Vorschlag in die Welt gesetzt hat, obwohl ihr die genannten Probleme zuvor bekannt waren.
Dies wiederum kann letztlich nur heißen, dass sie ihren Vorschlag selbst nicht sonderlich ernst nimmt und mit diesem nur vor irgendwas anderem ablenken will. Was das sein könnte, überlasse ich Ihren Albträumen.